Tagungsbericht " academia philosophia iuris " im Kloster Lehnin, Brandenburg, 2.-6. August 2005
von stud. iur. Leila Saleh, FU Berlin
veröffentlicht in JuS 11/2005 S. XVI, mit freundlicher Genehmigung des Verlages C.H.Beck
Was könnte eine nennenswerte Zahl von Jurastudenten dazu verleiten, sich mitten in der "vorlesungsfreien Zeit" in klösterlicher Abgeschiedenheit dem Studium schwieriger rechtsphilosophischer Texte hinzugeben? In juristischen Fakultäten warben dieses Jahr deutschlandweit großflächige, aufwendig gestaltete Plakate dafür, die erste Augustwoche nicht auf Examensvorbereitung oder wohlverdiente Sommerpause zu verwenden. Von ihnen herab lud Immanuel Kant höchstselbst mit mildem Lächeln zu einem fünftägigen Stelldichein mit seinen Schriften. Die erste von der Leipziger Juristenfakultät organisierte "academia philosophia iuris" sollte in Kloster Lehnin stattfinden - bekannt geworden nicht zuletzt durch eine ausführliche Beschreibung Fontanes in seinen "Wanderungen durch die Mark Brandenburg". Doch wurde nicht nur eine idyllische Umgebung versprochen sondern in erster Linie die Auseinandersetzung mit aktuellen juristischen und politischen Fragestellungen aus kantischer Perspektive und unter fachkundiger Anleitung.
Wer sich auf das Wagnis einließ, wurde nicht enttäuscht: Aufgrund der professionellen Vorbereitung und des durchdachten Konzepts ermöglichte die Veranstaltung über 30 Teilnehmern aus ganz Deutschland gewinnbringende Diskussionen. Besonders bereichernd war dabei, dass sich neben Studierenden einerseits Referendare, Doktoranden, Professoren andererseits auch Richter und Verwaltungsbeamte in die vielseitigen Gespräche einbrachten. Getreu Kants Überzeugung, dass sich beim Gastmahl unter Freunden die sinnliche und intelligible Welt am innigsten berührten, wurde mit einem reichhaltigen Rahmenprogramm mit Grillabend, Konzert und Lesung auch das sonstige Wohl der Anwesenden nicht vernachlässigt.
Jeder Abschnitt wurde von einem etwa einstündigen Vortrag eingeleitet, in dessen Anschluss im Plenum zunächst Verständnisfragen an den Referenten gerichtet werden konnten. Im Anschluss daran teilten sich die Teilnehmer in kleinere Arbeitskreise von sechs bis acht Personen auf. Ein im Vorfeld ausgegebener Reader enthielt sowohl Primär- als auch Sekundärtexte und weitergehende Lektüreempfehlungen zu jedem Themenkomplex und diente als gemeinsame Orientierung, wenn die Teilnehmer unter der Leitung wechselnder Moderatoren in diesen kleineren Einheiten die vorgebrachten Thesen diskutierten. Die Ergebnisse der insgesamt vier Arbeitskreise wurden in einem dritten Schritt schließlich im Plenum vorgestellt und weiter diskutiert.
Eröffnet wurde die Tagung nach einer Führung durch das malerische Klostergelände am Dienstag, dem 2. August, von Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin (Kiel) mit einem Vortrag zum Thema "Nach der Toleranz – eine Kantische Lektion zum ‚Kopftuchstreit’". Er nahm darin unter anderem auf das in diesem Zusammenhang ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003 Bezug. In der anschließenden Diskussion wurde zu Bedenken gegeben, dass religiöse Symbole in staatlichen Erziehungsanstalten grundsätzlich nicht am Platz seien. Dem wurde entgegengehalten, dass das Tragen des Kopftuchs mit dem kategorischen Imperativ vereinbar bleibe, solange eine Lehrerin die ihr anvertrauten Schüler nicht zu missionieren versuche. Auch dürfe nicht mit dem Verbot der Kopfbedeckung eine Lebenswirklichkeit aus der Schule herausgehalten werden, die den Kindern ohnehin täglich begegne.
Am zweiten Tag referierte zunächst Prof. Dr. Christoph Enders (Leipzig) über das Thema "Biologische Existenz und Person als Richtmaß der Diskussion über Biotechnik und Fortpflanzungsmedizin". Hintergrund des Vortrags waren auch die Regelungen des Stammzellgesetzes vom 28.6.2002. Sowohl in den Arbeitskreisen als auch im Plenum prallten bei diesem brisanten Thema die unterschiedlichsten Positionen und Lesarten der einschlägigen kantischen Texte aufeinander. Vertreten wurde etwa, das durch Autonomie gekennzeichnete Menschsein im kantischen Sinne beginne erst mit der Geburt, die Leibesfrucht habe in ihrer Fremdbestimmtheit noch keine Personqualität und könne darum auch keinen vollen Grundrechtsschutz genießen. Dagegen erhob sich der Einwand, dass auch für schwer geistig behinderte Menschen oder Komapatienten oft keinerlei Hoffnung auf selbstbestimmtes und bewusstes Leben bestehe. Es bestand bis zum Schluss keine Einigkeit, ob sich Zygote und Neugeborenes qualitativ unterscheiden.
Nachmittags schließlich sprach Dr. Gerald Süchting (Berlin) zum Thema "Urheberrecht bei Kant? – Grundlagen des immateriellen Rechtsguts in der Privatrechtslehre Immanuel Kants" und bezog sich dabei insbesondere auf Kants kleine Schrift "Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks". Hintergrund des Vortrags war hier das aktuelle Problem der Musikpiraterie. Später im Plenum hieß es dann, Kants persönlichkeitsrechtlicher Ansatz sei eben keine Lehre des geistigen Eigentums und aus der Warte der heutigen Rechtslehre nicht zufrieden stellend. Sie verkenne, dass nicht das Exemplar, etwa eines Buches, sondern das darin zum Ausdruck kommende vergegenständlichte Werk zu schützen sei. Der Tag endete mit einer lebhaften Debatte über Auslegung und Wert der Büchernachdruckschrift.
In einem Vortrag über "Das Problem des Überzeugungs- und Gewissenstäters" setzte sich Prof. Dr. Michael Kahlo (Leipzig) am Donnerstag mit der Entscheidung des BGH im "Zeugen Jehovas"-Fall und ähnlichen Konstellationen auseinander. Kontrovers beurteilt wurde von den Teilnehmern, welche Rolle in diesem Zusammenhang Kants grundsätzliche Ablehnung eines Widerstandsrechts spielt. Auch war man uneins, inwieweit gleichsam auf Schuldebene eine Gewissensbefragung des Täters überhaupt noch erforderlich sei, wenn in den betreffenden Fällen schon objektiv ein Rechtsverstoß nicht vorliege. Der Tag schloss mit einem sehr schönen Konzert des Ensemble Uccellini in der Klosterkirche unter dem Motto "Wie schön Du bist meine Freundin", bei dem barocke Vokal- und Instrumentalmusik dargeboten wurde.
In den gegenwärtigen Wahlkampfzeiten ist allerorten von der Krise des deutschen Sozialstaats die Rede. Auch deshalb stieß freitags die Auseinandersetzung Prof. Dr. Michael Köhlers (Hamburg) mit den "Dimensionen rechtlicher Solidarität" auf große Aufmerksamkeit. Er ging hierin auf Fragen der Sozialhilfe ebenso ein wie auf Arbeitslosigkeit und Bildungsfinanzierung. In den folgenden Diskussionen wurde etwa gefragt, ob sich aus der kantischen Idee des Gesamtbesitzes und dem Recht auf ursprüngliche Teilhabe ein Recht auf Sozialleistung ableiten lasse. Nach dem fachlichen Teil machten sich die Teilnehmer nachmittags zu einer Fahrt auf den Havelseen auf. Einen Höhepunkt des Rahmenprogramms bildete abends eine sehr gelungene Lesung im Kapitelsaal des Klosters. Grimme-Preisträger Gunter Schoß gab hier ausgewählte Stellen aus dem Werk des großen Aufklärers zum Besten, die Kantbiograph Prof. Dr. Steffen Dietzsch (Berlin) mit Episoden aus dessen Leben ergänzte. Daran schloss sich ein feierlich-ausgelassener Dinnerabend an, der noch viele Stunden Gelegenheit zu Gesprächen nicht nur über den Königsberger Philosophen gab.
Trotz der langen Nacht ging es Samstag früh mit gleicher Begeisterung an den letzten Themenkomplex. Gastgeber Prof. Dr. Diethelm Klesczewski (Leipzig) nahm unter dem Titel "Die humanitäre Intervention – letztes Veto der moralisch-praktischen Vernunft?" Stellung zu einem weiteren umstrittenen und aktuellen Problem. Ausgehend von der Friedensschrift wurden verschiedene Fragen aufgeworfen: Unter welchen Voraussetzungen ist nach der Schaffung des Staatenbundes ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes möglich? Wie sind das Problem der "failed states" oder Fälle von Völkermord aus diesem Blickwinkel zu beurteilen? Schließlich berichtete noch Ref. iur. Thomas Walther (Kiel) über die aktuelle Rechtslage und die Tatbestände des Römischen Statuts des IStGH. Wegen des großen Diskussionsbedarfs nahm die Abschlusssitzung weit mehr als die dafür eingeplante Zeit in Anspruch. Es war bereits später Nachmittag, als Prof. Dr. Klesczewski die Akademie mit einem Abschiedswort beendete.
Dass sich die Teilnehmer nicht zum Aufbruch entschließen konnten, macht deutlich, wie sehr das Experiment gelungen ist: Nicht nur hatte die Veranstaltung gezeigt, wie hochaktuell und ergiebig Kants Denken für die Fragen unserer modernen Welt ist. Darüber hinaus hatte auch das Prinzip der Sommerakademie eine inhaltliche Auseinandersetzung auf hohem Niveau ermöglicht. Die nächste Akademie in der ersten Augustwoche 2007 sei darum nicht nur Wahlfachstudenten sondern allen ans Herz gelegt, die sich im Austausch mit anderen rechtsphilosophisch Interessierten aktuellen Problemen annähern wollen. Weitere Informationen sind im Internet unter www.academia-philosophia–iuris.de zu finden. Ein Tagungsband mit den vollständigen Vorträgen und Diskussionsprotokollen der diesjährigen Akademie soll noch bis Ende 2005 erscheinen und kann über die website bestellt werden.



