Einführung (2005)
Letztes Jahr wurde dem 200. Todestag Immanuel Kants gedacht. Aus diesem Anlass veranstaltet das Institut für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät Leipzig eine Sommerakademie unter dem Titel Academia Philosophia Iuris zu dem Thema:
Kants Lehre vom richtigen Recht –
Aufklärung der Menschheitsfragen gegenwärtiger Jurisprudenz ?
Im ersten Teil seiner Metaphysik der Sitten entwickelt Kant eine Rechtslehre, deren Grundsätze er auf den Kategorischen Imperativ zurückführt. In dem 1797 erstmals erschienen Werk befasst sich Kant mit nahezu allen Gebieten des Rechts und strebt dabei an, die verschiedenen Rechtsmaterien aus vorpositiven Prinzipien zu begründen. Ziel der Sommerakademie ist es, die von Kant hierzu gefundenen Antworten in gemeinsamer Textlektüre zu erarbeiten und mit ungelösten Gegenwartsfragen der heutigen Rechtswissenschaft zu konfrontieren.
Der von Kant entwickelte Rechtsbegriff grenzt das Gebiet der Jurisprudenz von dem der Moral ab und scheidet damit den Kreis erzwingbarer Pflichten von dem Bereich moralischer Selbstverantwortung, in dem jeder die Lebensführung des anderen zu tolerieren hat. Der „Kopftuchstreit“ hat aufgezeigt, dass die Erfüllung religiöser Pflichten in den Widerstreit mit der Rechtspflicht des Beamten zur Neutralität gesetzt werden kann. Diesem Thema widmet sich der Vortrag am Eröffnungsabend der Tagung.
Kant leitet aus seinem Rechtsbegriff ein „angeborenes Menschenrecht“ ab, dessen Zuweisungsgehalt den Menschen ursprünglich als Person konstituiert. Neueste Entwicklungen der Gentechnik haben demgegenüber die Frage aufgeworfen, inwiefern embryonales Leben verfügbar gemacht werden darf. Dies gibt Anlass, sich mit dieser Thematik am zweiten Tag der Academia zu befassen. Der Mittwochnachmittag wendet sich dann zentralen Lehrstücken des kantischen Privatrechts zu: Kants Ansatz einer vorpositiven Eigentumsbegründung wurde von ihm selbst auch auf Fragen des geistigen Eigentums ausgedehnt. Seine hierzu entwickelten Antworten sollen deshalb auf aktuelle Probleme auf diesem Gebiet (Stichwort „Musikpiraterie“) bezogen werden.
Am dritten Tag der Academia rückt dann das Strafrecht in den Mittelpunkt des Interesses. Kants Straftheorie gehört zu den Passagen seiner praktischen Philosophie, welche die Strafrechtswissenschaft seit jeher zu kritischen Diskussionen herausgefordert hat. Anhand des wieder virulent gewordenen Problems des Überzeugungs- und Gewissenstäters soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern Kants Option für eine Vergeltungstheorie auch hier den gerechten Schuldausgleich zu begründen vermag.
Schließlich wendet sich die Sommerakademie mit dem Thema der Humanitätsintervention aktuellen Fragen des Völkerrechts zu. Zu diesem Rechtsgebiet hat Kant nicht nur in der Metaphysik der Sitten, sondern auch in seiner Friedensschrift Bleibendes beigetragen.
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Ref. iur. Steffi Müller, Ref. iur. Frank Neuhaus
(Veranstalter namens des Instituts)



